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“¡No Pasarán!”– Die Kathedrale und das Menschenbild

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Der „Muschi-Aufstand“ hat den Moskauer Kathedralennachbau in den letzten Monaten weltweit in die Öffentlichkeit gezogen. Zu Pussy Riot ist derzeit alles gesagt was gesagt werden konnte. Siehe auch: freepussyriot.org, pussy-riot.livejournal.com

Der Patriarch der russisch-orthodoxen Kirche, Kyrill I., verurteilte die Aktion als Blasphemie und wertete sie als Teil eines größeren Angriffs auf die Kirche, die von vielen Russen als Bestandteil ihrer nationalen Identität und wesentlicher Teil eines starken Staates gesehen wird.

Патриарх Кирилл о панк-молебне Pussy Riot – Patriarch Kyrill über den Punkgottesdienst Pussy Riot

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Es lohnt sich einen Blick hinter die Kulissen der sich ereifernden russisch orthodoxen Kirche zu werfen. Zum Bau an dieser historischen Stelle ist noch mal die wechselvolle Geschichte des Ortes darzustellen. Nachdem hier die große Kathedrale lange Zeit das Zentrum der Orthodoxie bildete wurde das Gebäude 1931 gesprengt.

Auf dem Grundstück sollte der monumentale Palast der Sowjets errichtet werden. Anders als die Erlöserkathedrale sollte dieses Bauwerk nicht das alte Zarenreich, sondern die neue Sowjetunion architektonisch repräsentieren und eine weltweit bis dahin unvorstellbare Höhe von 415 Metern erreichen. Nach Kriegsende verlor jedoch das Vorhaben für den Palast seine ursprünglich hohe Priorität und war nach Stalins Tod 1953 Geschichte.

Stattdessen wurden die Fundamente für die Errichtung des Freibades Moskwa genutzt. Dieses wurde 1960 fertiggestellt und bot Bademöglichkeiten in einem 13.000 m² großen, ganzjährig beheizten Schwimmbecken.

1990 bildete sich eine Bürgerinitiative für den Wiederaufbau. 1992 wurde auf Erlass des damaligen Präsidenten Boris Jelzin eine Stiftung eingerichtet, die im ganzen Land Spendenmittel für diesen Zweck sammelte. Kurze Zeit später wurde das inzwischen marode gewordene Schwimmbad abgerissen. 2000 erfolgte die Einweihung des Kathedralennachbaus. Die aus Stahlbeton wiederaufgebaute Christ-Erlöser-Kathedrale ist dem ursprünglichen Bau äußerlich weitgehend nachempfunden. Das Gebäude ist in seinem zentralen Teil einschließlich der großen Kuppel und ihres Kreuzes 103,5 m hoch.

Die Position der russisch orthodoxen Kirche zu Freiheit und Menschenrechten erklärt möglicherweise das Denkgebilde hinter der derzeitig zur Schau getragenen Empörung über diese los apasionados von pussy riot.

Durch das Auslandsbüro der Konrad-Adenauer- Stiftung in Moskau wurde der nachfolgende Textauszug übersetzt und veröffentlicht.

“Grundlagen der Lehre der Russischen Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte

Im Verlauf der Menschheitsgeschichte hat das Verständnis dessen, was der Mensch ist, die Ordnung des privaten und öffentlichen Lebens wesentlich beeinflusst. Trotz tiefgreifender Unterschiede zwischen den einzelnen Zivilisationen und Kulturen besitzt jede von ihnen bestimmte Vorstellungen von den Rechten und Pflichten des Menschen.

In der modernen Welt ist die Überzeugung weit verbreitet, dass das Institut der Menschenrechte an sich am besten die Entwicklung der menschlichen Person und die Gestaltung der Gesellschaft fördern kann. Dabei kommt es in der Praxis häufig vor, dass mit dem Hinweis auf den Schutz der Menschenrechte Ansichten umgesetzt werden, die sich von der christlichen Lehre grundlegend unterscheiden. Die Christen geraten in Situationen, in denen sie von den öffentlichen und staatlichen Strukturen gezwungen werden können und zum Teil bereits gezwungen werden, gegen die Göttlichen Gebote zu denken und zu handeln, und das hindert sie daran, das wichtigste Ziel im Leben eines Menschen – die Befreiung von der Sünde und die Erlangung des Heils – zu erreichen.

In einer solchen Situation ist die Kirche berufen, unter Bezug auf die Heilige Schrift und die heilige Tradition, an die grundlegenden Bestimmungen der christlichen Lehre über den Menschen zu erinnern und die Theorie der Menschenrechte sowie ihre Umsetzung im Leben zu bewerten.

I. Die Menschenwürde als eine religiös-sittliche Kategorie

I.1. Der Grundbegriff, auf den sich die Theorie der Menschenrechte stützt, ist der Begriff der Menschenwürde. Namentlich deshalb entsteht die Notwendigkeit, die kirchliche Sicht auf die Würde des Menschen darzulegen. …

I.2. Wenn in der Orthodoxie die unveräußerliche, ontologische Würde und der höchste Wert jeder menschlichen Person vom Abbild Gottes abgeleitet werden, wird das dieser Würde entsprechende Leben mit dem Begriff der Gottebenbildlichkeit in Beziehung gesetzt, die nach der Göttlichen Gnade durch die Überwindung der Sünde, den Erwerb der sittlichen Reinheit und der Tugenden erreicht wird. Deshalb darf der Mensch, der das Abbild Gottes in sich trägt, sich dieser hohen Würde nicht rühmen, denn das ist nicht sein persönliches Verdienst, sondern die Gabe Gottes. Um so weniger darf er damit seine Schwächen und Laster rechtfertigen, sondern ganz im Gegenteil, er muss seine Verantwortung für die Ausrichtung und die Gestaltung seines Lebens erkennen. Es ist offensichtlich, dass im Begriff der Würde selbst untrennbar die Idee der Verantwortung präsent ist.

Auf diese Weise hat der Begriff „Würde” in der östlichen christlichen Tradition in erster Linie einen sittlichen Sinn. Deshalb sind die Vorstellungen darüber, was würdig ist und was nicht, mit dem sittlichen oder unsittlichen Verhalten eines Menschen und mit der inneren Verfassung seiner Seele eng verbunden. In Anbetracht der durch die Sünde verfinsterten Verfassung der menschlichen Natur ist es wichtig, das Würdige und das Unwürdige im Leben eines Menschen voneinander zu unter- scheiden. …

I.4. Unwürdig ist das Leben eines Menschen in Sünde, weil es den Menschen selbst zerstört und anderen Menschen sowie der Umwelt Schaden zufügt. Die Sünde stellt die Hierarchie der Beziehungen in der Natur des Menschen auf den Kopf. Statt dass der Geist Macht über den Leib hat, unterwirft er sich in der Sünde dem Fleisch. Der Heilige Johannes Chrysostomus verweist hierauf und sagt: „Wir haben die Ordnung verkehrt und das Böse ist so stark geworden, dass wir die Seele zwingen, den Wünschen des Fleisches zu folgen”. Das Leben nach den Gesetzen des Fleisches ist den Geboten Gottes zuwider und entspricht nicht den sittlichen Grundsätzen, die von Gott in die Natur des Menschen hineingelegt wurden. In den Beziehungen zu anderen Menschen handelt der Mensch unter dem Einfluss der Sünde als Egoist, der sich nur um die Befriedigung seiner Bedürfnisse auf Kosten der Nächsten kümmert. Ein solches Leben ist gefährlich für eine Person, für eine Gesellschaft und für die Umwelt, weil es die Harmonie des Seins zerstört und mit seelischen und körperlichen Leiden, Krankheiten und Hilflosigkeit gegenüber den Folgen der Zerstörung der Umwelt endet. Ontologisch führt ein sittlich unwürdiges Leben nicht zur Zerstörung der von Gott gegebenen Würde, aber es trübt sie so weit ein, dass sie kaum wahrnehmbar ist. Gerade deshalb bedarf es einer starken Willensanstrengung, um die natürliche Würde eines Schwerverbrechers oder eines Tyrannen zu sehen und erst recht, um sie anzuerkennen. …

Die Bewahrung der gottgegebenen Würde und das Wachsen in ihr ist nach der orthodoxen Tradition abhängig vom Leben im Einklang mit den sittlichen Normen, denn diese Normen drücken die ursprüngliche und somit die wahre Natur des Menschen aus, die von keiner Sünde verfinstert wurde. Deshalb gibt es eine direkte Verbindung zwischen der Würde des Menschen und der Sittlichkeit. Mehr noch, die Anerkennung der Würde einer Person bedeutet die Behauptung ihrer sittlichen Verantwortlichkeit.

II. Die Freiheit der Wahl und die Freiheit vom Bösen

II.1. Abhängig von der Selbstbestimmung der freien Person kann sich das Ebenbild Gottes in einem Menschen verfinstern oder mit größerer Kraft hervortreten. Dabei wird die von der Natur gegebene Würde im Leben der einzelnen Person immer sichtbarer, oder sie wird in ihr durch die Sünde ausgelöscht. Das Ergebnis hängt unmittelbar von der Selbstbestimmung der Person ab.

Die Freiheit ist eine der Erscheinungsformen des Abbildes Gottes in der menschlichen Natur. Nach den Worten des Heiligen Gregor von Nyssa, „wurde der Mensch gottähnlich und glückselig, indem er durch die Freiheit geehrt wurde. Aus diesem Grund werden die Innenwelt des Menschen und die Freiheit seiner Wahl von der Kirche in ihrer pastoralen und seelsorgerischen Praxis behutsam behandelt. Die Unterwerfung des menschlichen Willens unter irgendwelche äußere Autorität mit Hilfe von Manipulation oder Gewalt wird als Störung der von Gott gegebenen Ordnung betrachtet.

Zugleich ist die Freiheit der Wahl kein absoluter und endgültiger Wert. Sie wurde von Gott eingesetzt, um dem Wohl des Menschen zu dienen. Bei ihrer Umsetzung darf der Mensch sich selbst und den ihn Umgebenden nichts Böses zufügen. Aber wegen der Macht der Sünde, die zur gefallenen menschlichen Natur gehört, ist keine menschliche Mühe ausreichend, um die wahre Glückseligkeit zu erreichen. Am eigenen Beispiel legt der Apostel Paulus Zeugnis davon ab, was jedem Menschen eigen ist: „Ich tue nicht das, was ich will, sondern das, was ich hasse… Dann aber bin nicht mehr ich es, sondern die in mir wohnende Sünde”. Folglich kommt der Mensch ohne Hilfe Gottes und ohne enges Zusammenwirken mit Ihm nicht aus, denn nur Er ist die Quelle jeglichen Glücks. …

Die Heilige Schrift spricht von der Notwendigkeit der eigenen Anstrengungen des Menschen für die Befreiung von der Sünde: „Zur Freiheit hat uns Christus befreit. Bleibt daher fest und lasst euch nicht von neuem das Joch der Knechtschaft auflegen!”. Das Gleiche bezeugen die praktischen Erfahrungen der großen Schar der heiligen Männer und Frauen, die Glaubenstaten vollbrachten und die Möglichkeit der Veränderung des Lebens eines jeden Menschen bestätigten. Die Früchte der geistigen Anstrengungen des Menschen zeigen sich jedoch in voller Fülle erst in der allgemeinen Auferstehung, wenn „unser armseliger Leib verwandelt wird in die Gestalt Seines verherrlichten Leibes”. …

II.2. Der Herr Jesus Christus sagt: „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien… Wer die Sünde tut, ist Sklave der Sünde”. Das bedeutet, dass derjenige die wahre Freiheit hat, der den Weg des gerechten Lebens beschreitet und die Gemeinschaft mit Gott, die Quelle der absoluten Wahrheit, sucht. Und umgekehrt zerstört der Missbrauch der Freiheit, die Wahl einer falschen, unsittlichen Lebensweise, letztendlich die Freiheit der Wahl selbst, weil sie den Willen zur Versklavung durch die Sünde in sich trägt. Gott allein, der die Quelle der Freiheit ist, kann sie im Menschen aufrechterhalten. Diejenigen, die sich nicht von der Sünde trennen wollen, übergeben ihre Freiheit dem Teufel, dem Gegner Gottes, dem Vater des Bösen und der Unfreiheit. Die Kirche erkennt den Wert der Freiheit der Wahl an und behauptet, dass sie unvermeidlich schwindet, wenn die Wahl zugunsten des Bösen getroffen wird. Ein Miteinander des Bösen und der Freiheit ist unvereinbar.

In der Menschheitsgeschichte führte die Entscheidung der Menschen und der Gesellschaft zugunsten des Bösen zum Verlust der Freiheit und zu gewaltigen menschlichen Opfern. Auch heu- te kann die Menschheit den selben Weg beschreiten, wenn so zweifellos lasterhafte Erscheinungen wie Abtreibung, Selbstmord, Unzucht, Perversität, die Zerstörung der Familie, der Kult der Grobheit und der Gewalt nicht die gebührende sittliche Bewertung erfahren und gestützt auf ein verzerrtes Verständnis der Freiheit des Menschen gerechtfertigt werden.

Die Schwäche des Instituts der Menschenrechte besteht darin, dass es, indem es die Freiheit der Wahl schützt, immer weniger die sittliche Dimension des Lebens sowie die Freiheit von der Sünde berücksichtigt. Die öffentliche Ordnung muss sich auf beide Freiheiten hin orientieren und ihre Umsetzung im öffentlichen Bereich harmonisieren. Man darf nicht die eine Freiheit verteidigen und die andere dabei vergessen. Das freie Verharren in Güte und in Wahrheit ist unmöglich ohne die Freiheit der Wahl. Genauso verliert die freie Wahl ihren Wert und Sinn, wenn man sich dem Bösen zuwendet.

III. Die Menschenrechte in der christlichen Weltanschauung und im Leben der Gesellschaft

III.1. Jeder Mensch wurde von Gott mit Würde und Freiheit ausgestattet. Aber die Nutzung der Freiheit zum Bösen geht unvermeidlich einher mit der Minderung der eigenen Würde des Menschen und führt zur Erniedrigung der Würde anderer Menschen. Die Gesellschaft muss Mechanismen schaffen, die die Harmonie von menschlicher Würde und Freiheit wiederherstellen. Die Konzeption der Menschenrechte und die Sittlichkeit können und müssen im öffentlichen Leben diesem Ziel dienen. Dabei sind sie bereits dadurch miteinander verbunden, dass die Sittlichkeit, d.h. die Vorstellung von Sünde und Tugend, immer dem Gesetz vorangeht, das ja aus diesen Vorstellungen resultiert. Eben deshalb führt die Erosion der Sittlichkeit immer und überall letztendlich zur Zerstörung der Gesetzlichkeit.

Die Vorstellungen über die Menschenrechte haben eine lange historische Entwicklung durchgemacht und schon deshalb können sie in ihrem jetzigen Verständnis nicht verabsolutiert werden. Man muss deutlich die christlichen Werte bestimmen, mit denen die Menschenrechte harmonisiert werden müssen.

III.2. Die Menschenrechte können nicht über den Werten der geistigen Welt stehen. 

Ein Christ stellt seinen Glauben an Gott und seine Gemeinschaft mit Ihm über das eigene irdische Leben. Unzulässig und gefährlich ist deshalb die Auslegung der Menschenrechte als einer höchsten und universalen Grundlage des öffentlichen Lebens, welcher sich die religiösen Ansichten und die Praxis unterzuordnen haben. Keine Hinweise auf die Presse- und Kunstfreiheit können die öffentliche Verhöhnung der Gegenstände, der Symbole und Begriffe rechtfertigen, die von den gläubigen Menschen verehrt werden.

Die Menschenrechte wurden nicht von Gott eingesetzt und sie dürfen nicht mit der Offenbarung Gottes in Konflikt geraten. Neben der Idee der persönlichen Freiheit ist für den größten Teil der christlichen Welt die Kategorie der Tradition der Glaubenslehre und der Sittlichkeit nicht weniger wichtig, mit der der Mensch seine Freiheit in Einklang bringen muss. Für viele Menschen in verschiedenen Ländern der Welt haben nicht die säkularen Standards der Menschenrechte, sondern vielmehr die Glaubenslehre und die Tradition eine höhere Autorität im öffentlichen Leben und in den zwischenmenschlichen Beziehungen.

Keine menschlichen Bestimmungen, einschließlich der Formen und der Mechanismen öffentlicher und politischer Ordnung, sind als solche imstande, das Leben der Menschen sittlicher und vollkommener zu machen, das Böse und das Leiden auszurotten. Es ist wichtig daran zu erinnern, dass die staatlichen und öffentlichen Kräfte die reale Fähigkeit besitzen und dazu berufen sind, das Böse in seinen sozialen Erscheinungsformen zu unterbinden, aber sie können seine Ursachen – nämlich die Sündhaftigkeit – nicht besiegen. Der wesentliche Kampf gegen das Böse vollzieht sich in der Tiefe des menschlichen Geistes und kann nur auf dem Wege des religiösen Lebens der Person erfolgreich sein. …

In der Orthodoxie besteht die feste Überzeugung, dass die Gesellschaft, wenn sie ihr irdisches Leben einrichtet, nicht nur die menschlichen Interessen und Wünsche, sondern auch die Wahrheit Gottes und das vom Schöpfer gegebene ewige sittliche Gesetz berücksichtigen muss, und dieses Gesetz ist gültig unabhängig davon, ob der Wille einzelner Menschen oder menschlicher Gemeinschaften damit einverstanden ist oder nicht. Und dieses, in der Heiligen Schrift besiegelte Gesetz steht für einen orthodoxen Christen über allen anderen Bestimmungen, denn nach ihm wird Gott den Menschen und die Völker vor Seinem Thron richten.

III.3. Die Entfaltung und Anwendung der Konzeption der Menschenrechte muss mit den Normen der Moral und mit den in der menschlichen Natur von Gott angelegten und an der Stimme des Gewissens erkennbaren sittlichen Grundsätzen in Einklang gebracht werden.

Die Menschenrechte dürfen kein Grund sein, um die Christen zur Verletzung der Gebote Gottes zu zwingen. Die Orthodoxe Kirche hält die Versuche für unzulässig, die Sichtweise der Gläubigen auf den Menschen, die Familie, das öffentliche Leben und die kirchliche Praxis dem a-religiösen Verständnis der Menschenrechte unterzuordnen. …

Es ist unzulässig, in den Bereich der Menschenrechte Normen einzuführen, die sowohl die evangelische als auch die natürliche Moral verwässern oder aufheben. Die Kirche sieht eine große Gefahr in der gesetzlichen und öffentlichen Unterstützung verschiedener Laster – zum Beispiel der geschlechtlichen Ausschweifungen und der Perversitäten, der Profitsucht und der Gewalt. Ebenso unzulässig ist die Legitimierung unsittlicher und antihumaner Handlungen gegenüber dem Menschen, etwa die Abtreibung, die Euthanasie, die Nutzung menschlicher Embryonen in der Medizin, die Experimente, die die Natur des Menschen verändern, und Ähnliches.

Bedauerlicherweise tauchen in der Gesellschaft Gesetzesnormen und politische Praktiken auf, die solche Handlungen nicht nur erlauben, sondern Voraussetzungen schaffen, um sie der gesamten Gesellschaft über die Massenmedien, das Bildungssystem und das Gesundheitswesen, über Werbung, Handel und Dienstleistungen aufzuzwingen. Mehr noch, gläubige Menschen, die solche Erscheinungen für sündhaft halten, werden gezwungen, die Zulässigkeit der Sünde anzuerkennen oder sie werden Diskriminierungen und Verfolgungen unterworfen.

Nach den Gesetzen vieler Länder sind Handlungen strafbar, die einem anderen Menschen Schaden zufügen. Aber die Lebenserfahrung zeigt, dass auch der Schaden, den der Mensch sich selbst zufügt, an die Umgebung weitergegeben wird, an jene, die mit diesem Menschen durch die Bande der Verwandtschaft, der Freundschaft, der Nachbarschaft, der gemeinsamen Tätigkeit oder der Staatsbürgerschaft verbunden sind. Der Mensch trägt Verantwortung für die Folgen der Sünde, denn seine Wahl zugunsten des Bösen hat einen unheilvollen Einfluss auf seine Nächsten und auf die gesamte Schöpfung Gottes. …

III.4. Die Menschenrechte dürfen der Liebe zum Vaterland und zum Nächsten nicht widersprechen. 

Der Schöpfer hat die menschliche Natur mit der Notwendigkeit ausgestattet, mit anderen Menschen zu kommunizieren und sich zu vereinigen. … Die Liebe zur eigenen Familie und zu anderen, nahestehenden Menschen muss sich auf das Volk und das Land, in dem der Mensch lebt, ausbreiten. …

Die Anerkennung der Rechte des Individuums soll durch die Behauptung der Verantwortung der Menschen voreinander ausbalanciert werden. Die Extreme des Individualismus oder Kollektivismus sind nicht geeignet, der harmonischen Einrichtung des Lebens der Gesellschaft zu dienen. Sie führen zur Degradierung der Person, zum sittlichen und rechtlichen Nihilismus, zum Anstieg des Verbrechens, zum Verlust der bürgerlichen Aktivität und zur gegenseitigen Entfremdung der Menschen.

Die geistige Erfahrung der Kirche belegt, dass die Spannung zwischen den individuellen und den öffentlichen Interessen dann überwunden werden kann, wenn die Rechte und Freiheiten des Menschen mit den sittlichen Werten übereinstimmen und vor allem, wenn das Leben des Menschen und der Gesellschaft durch die Liebe bestimmt wird. Denn die Liebe hebt alle Widersprüche zwischen der Person und den sie umgebenden Menschen auf und befähigt den Menschen, seine Freiheit vollkommen umzusetzen und sich zugleich um die Nächsten und um das Vaterland zu kümmern.

Handlungen, die auf die Einhaltung der Menschenrechte, auf die Vervollkommnung der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen und Institutionen gerichtet sind, werden niemals von wirklichem Erfolg gekrönt sein, wenn die geistigen und kulturellen Traditionen der Länder und Völker ignoriert werden.

Unter dem Vorwand des Schutzes der Menschenrechte darf eine Zivilisation ihre Lebensweise nicht einer anderen aufzwingen.

Das Eintreten für die Bürgerrechte darf nicht den politischen Interessen einzelner Länder dienen. Der Kampf für die Menschenrechte wird dann fruchtbar, wenn er dem geistigen und dem materiellen Wohl einer Person und einer Gesellschaft dient. …

IV. Die Würde und die Freiheit im System der Menschenrechte

IV.1. Es gibt unterschiedliche Traditionen der Auslegung sowie nationale Besonderheiten bei der Umsetzung von Rechten und Freiheiten. Das moderne System der Menschenrechte ist verzweigt und hat die Tendenz zu einer noch größeren Differenzierung. Es gibt in der Welt keine allgemein anerkannte Klassifizierung der Rechte und Freiheiten. Unterschiedliche Rechtsschulen gliedern sie in Gruppen aufgrund unterschiedlicher Kriterien. Ausgehend von ihrer grundsätzlichen Berufung schlägt die Kirche vor, die Rechte und Freiheiten unter dem Gesichtspunkt derjenigen Rolle zu betrachten, die sie möglicherweise spielen können, um günstige äußere Bedingungen für die Vervollkommnung der Person auf ihrem Wege zum Heil zu schaffen.

IV.2. Das Recht auf Leben. Das Leben ist die Gabe Gottes an den Menschen. … Die Orthodoxie akzeptiert nicht und verurteilt den Terrorismus, die bewaffnete Aggression und die kriminelle Gewalt, genauso wie auch alle anderen Formen der verbrecherischen Beraubung des menschlichen Lebens.

Zugleich beschränkt sich das Leben nicht auf den irdischen Raum, in dem der Mensch von der säkularen Weltanschauung und dem mit ihr verbundenen juristischen System wahrgenommen wird. Das Christentum bezeugt, dass das irdische Leben, das einen Wert an sich hat, seine Fülle und seinen absoluten Sinn in der Perspektive des ewigen Lebens gewinnt. Deshalb darf an erster Stelle nicht der Wunsch stehen, das irdische Leben um jeden Preis zu erhalten, sondern das Streben danach, es so einzurichten, dass der Mensch im Zusammenwirken mit Gott seine Seele für die Ewigkeit formen kann. …

Die Kirche verehrt die Glaubenstat der Märtyrer, die bis zum Tode dem Herrn gedient haben, und die Glaubensbekenner, die im Angesicht von Verfolgungen und Drohungen sich nicht von Ihm losgesagt haben. Die orthodoxen Christen halten auch den Heroismus derer in Ehren, die ihr Leben auf dem Schlachtfeld für das Vaterland und für ihre Nächsten hingegeben haben.

Zugleich verurteilt die Kirche den Selbstmord, weil derjenige, der ihn verübt, sich nicht opfert, sondern das Leben als Gottes Gabe verwirft. Unannehmbar ist in diesem Zusammenhang die Legalisierung der so genannten Euthanasie – der Sterbehilfe im Sinne einer Hilfe zur Selbsttötung, was eine Verbindung von Mord und Selbstmord darstellt. …

IV.3. Gewissensfreiheit.

Manchmal wird die Gewissensfreiheit als eine Forderung nach religiöser Neutralität und Indifferenz des Staates und der Gesellschaft ausgelegt. Manche ideologischen Interpretationen der Religionsfreiheit bestehen darauf, alle Glaubensbekenntnisse als relativ oder „gleich wahr” anzuerkennen. Das ist unannehmbar für die Kirche, die bei allem Respekt für die Freiheit der Wahl berufen ist, von der von ihr bewahrten Wahrheit zu zeugen und Verirrungen zu entlarven. …

IV.4. Pressefreiheit. Die Freiheit, Gedanken und Gefühle auszudrücken, was die Möglichkeit der Verbreitung von Informationen voraussetzt, stellt die natürliche Fortsetzung der Freiheit der weltanschaulichen Wahl dar. Das Wort dient als das wichtigste Mittel zur Kommunikation der Menschen mit Gott und untereinander. Der Inhalt dieser Kommunikation beeinflusst tiefgreifend das Wohlergehen der Menschen und die zwischenmenschlichen Beziehungen in der Gesellschaft. Der Mensch trägt eine besondere Verantwortung für seine Worte. „Denn aufgrund deiner Worte wirst du freigesprochen und aufgrund deiner Worte wirst du verurteilt werden” – heißt es in der Heiligen Schrift. Öffentliche Auftritte und Erklärungen dürfen nicht die Verbreitung der Sünde fördern, Zwist und Unordnung in der Gesellschaft verursachen. Das Wort soll aufbauen und das Gute unterstützen. Besonders gefährlich ist es, die religiösen und nationalen Gefühle zu beleidigen, Informationen über das Leben dieser oder jener Religionsgemeinschaften, Völker, sozialen Gruppen und Personen zu verfälschen. Die Verantwortung für das Wort steigt um dass Vielfache in der modernen Welt, die eine stürmische Entwicklung der Technologien zur Bewahrung und Verbreitung von Informationen erlebt.

IV.5. Die Freiheit des künstlerischen Schaffens. Die schöpferischen Fähigkeiten offenbaren im Grunde das Abbild Gottes im Menschen. Die Kirche segnet die schöpferische Tätigkeit, die neue Horizonte für das geistige Wachstum des Menschen und zur Erkenntnis der erschaffenen Welt eröffnet. Die schöpferische Tätigkeit, die aufgerufen ist, das Potenzial der Person zu fördern und zu entfalten, darf nicht eine nihilistische Einstellung zur Kultur, Religion und Sittlichkeit rechtfertigen. Das Recht zur Selbstverwirklichung der einzelnen Person oder einer Gruppe von Menschen darf nicht in Formen vollzogen werden, die für die Überzeugungen und die Lebensweise anderer Glieder der Gesellschaft beleidigend sind. Dabei muss eines der wichtigsten Prinzipien des Zusammenlebens, nämlich gegenseitiger Respekt der unterschiedlichen weltanschaulichen Gruppen, eingehalten werden.

Die Schändung von Heiligtümern kann nicht durch den Hinweis auf die Rechte eines Künstlers, eines Schriftstellers oder eines Journalisten gerechtfertigt werden. Die moderne Gesetzgebung schützt in der Regel nicht nur das Leben und das Vermögen der Menschen, sondern auch symbolische Werte, wie das Andenken an die Verstorbenen, Orte der Bestattung, Denkmäler der Geschichte und Kultur sowie staatliche Symbole. Ein solcher Schutz muss auch für den Glauben und die Heiligtümer, die religiösen Menschen teuer sind, gelten. …

IV.7. Bürgerliche und politische Rechte. In der Heiligen Schrift werden die Gläubigen ermahnt, die familiären und öffentlich wichtigen Pflichten zu erfüllen als Gehorsamsübung gegenüber Christus. Der heilige Apostel Paulus hat mehrfach die Rechte eines römischen Bürgers genutzt, um ungehindert das Wort Gottes zu predigen. Die bürgerlichen und politischen Rechte eröffnen dem Menschen breite Möglichkeiten für den tätigen Dienst am Nächsten. Unter Ausnutzung dieses Instruments kann ein Bürger das Zusammenleben beeinflussen und sich an der Verwaltung der Angelegenheiten des Staates beteiligen. Davon wie der Mensch sein Recht zu wählen und gewählt zu werden, Verbands- und Vereinigungsfreiheit, Pressefreiheit und die Freiheit der Überzeugungen nutzt, hängt das Wohlergehen der Gesellschaft ab.

Der Gebrauch der politischen und bürgerlichen Rechte darf nicht zur Teilung und zur Feindschaft führen. Die orthodoxe Tradition der Konziliarität erfordert die Erhaltung der Einheit der Gesellschaft auf der Grundlage unvergänglicher sittlicher Werte. Die Kirche ruft die Menschen dazu auf, ihre egoistischen Bestrebungen um des allgemeinen Wohles willen zu zügeln.

In der Geschichte der Völker, die von der Russischen Orthodoxen Kirche betreut werden, entstand die fruchtbare Vorstellung von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen der Staatsmacht und der Gesellschaft. Die politischen Rechte können voll und ganz einem solchen Prinzip der staatlich-gesellschaftlichen Beziehungen dienen. Dazu ist eine reale Vertretung der Interessen der Bürger auf verschiedenen Ebenen der Macht und die Gewährleistung der Möglichkeit zum bürgerlichen Wirken notwendig. …

IV.9. Kollektive Rechte. Die Rechte einer einzelnen Person dürfen nicht zerstörerisch für die einzigartige Lebensweise und Tradition einer Familie sowie verschiedener religiöser, nationaler und sozialer Gemeinschaften sein. …

Der Anfang eines gemeinschaftlichen Lebens ist die Familie. … In der Familie erwirbt der Mensch Erfahrungen in der Liebe zu Gott und zum Nächsten. Über die Familie werden die religiösen Traditionen, die soziale Lebensweise und die nationale Kultur der Gesellschaft weitergegeben. Das moderne Recht muss die Familie als eine legitime Vereinigung von Mann und Frau betrachten, in der die natürlichen Bedingungen für die normale Erziehung der Kinder geschaffen werden. Das Gesetz ist auch berufen, die Familie als einen ganzheitlichen Organismus zu achten und ihn vor Zerstörung zu schützen, die durch den Verfall der Sittlichkeit provoziert wird. Zum Schutz der Rechte des Kindes darf ein juristisches System die besondere Rolle der Eltern bei der Erziehung, die untrennbar von der weltanschaulichen und religiösen Erfahrung ist, nicht leugnen. …

Die Einheit und die gegenseitige Verbindung von bürgerlichen und politischen, ökonomischen und sozialen, individuellen und kollektiven Menschenrechten ist in der Lage, die harmonische Gestaltung des Lebens der Gesellschaft sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene zu fördern. Der gesellschaftliche Wert und die Effizienz des gesamten Systems der Menschenrechte hängt davon ab, inwieweit es Bedingungen zum Wachsen der Person in der von Gott gegebenen Würde schafft und mit der Verantwortung des Menschen für sein Handeln vor Gott und den Nächsten verknüpft.

V. Grundsätze und Schwerpunkte der bürgerrechtlichen Tätigkeit der Russischen Orthodoxen Kirche

… 

V.2. Auch heute sind wir aufgerufen, mit Eifer – und nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten – für die Erhaltung der Rechte und der Würde der Menschen Sorge zu tragen. Dabei ist uns durchaus bewusst, dass in der modernen Welt die Menschenrechte manchmal verletzt und die Würde des Menschen nicht nur von der Staatsmacht, sondern auch von den transnationalen Strukturen, den Wirtschaftssubjekten, von pseudoreligiösen Gruppen, terroristischen und sonstigen verbrecherischen Vereinigungen mit Füßen getreten werden. Immer häufiger müssen die Würde und die Menschenrechte vor der zerstörerischen Aggression öffentlicher Information geschützt werden.

Für unsere bürgerrechtliche Tätigkeit müssen folgende Bereiche besonders herausgestellt werden:

  • die Verteidigung des Rechts der Menschen auf das freie Bekenntnis zu einer Religion, des Rechts auf das Verrichten des Gebets und den Vollzug des Gottesdienstes, auf die Bewahrung der geistig-kulturellen Tradition, auf das Einhalten religiöser Grundsätze sowohl im Privatleben als auch im Bereich des öffentlichen Wirkens;
  • die Bekämpfung von Verbrechen aufgrund nationaler und religiöser Feindseligkeit;
  • der Schutz der Person vor der Willkür der Machthabenden und der Arbeitgeber sowie vor Gewalt und Erniedrigung in der Familie und im Kollektiv;
  • der Schutz des Lebens, der freien Wahl und des Eigentums der Menschen bei interethnischen, politischen, ökonomischen und sozialen Konflikten;
  • die pastorale Betreuung der Soldaten, Sorge um die Bewahrung ihrer Rechte und Würde unter den Bedingungen von Kampfhandlungen und während des Dienstes im Frieden;
  • die Sorge um Achtung der Würde und der Rechte der Menschen, die sich in sozialen Einrichtungen und in Haftanstalten befinden, mit besonderen Beachtung der Lage von Behinderten, Waisen, älteren Menschen und anderen hilfslosen Personen;
  • die Verteidigung der Rechte der Nationen und ethnischen Gruppen auf ihre Religion, Sprache und Kultur;
  • die Fürsorge für die, deren Rechte, Freiheit und Gesundheit unter der Tätigkeit destruktiver Sekten leiden;
  • die Unterstützung der Familie in ihrem traditionellen Verständnis der Vaterschaft, der Mutterschaft und der Kindesschaft;
  • der Kampf gegen die Korruption und andere Arten des Verbrechens sowie gegen die Prostitution, Drogensucht und Spielsucht;
  • die Sorge um die gerechte wirtschaftliche und soziale Ordnung der Gesellschaft;
  • die Nichtzulassung der totalen Kontrolle über die menschliche Person, über ihre weltanschauliche Wahl und über das Privatleben durch Nutzung moderner Technologien und politischer Manipulation;
  • die Erziehung zur Achtung vor dem Gesetz, die Verbreitung positiver Erfahrungen bei der Umsetzung und beim Schutz der Menschenrechte;
  • die Begutachtung von Rechtsakten, gesetzgeberischen Initiativen und Handlungen der Machtorgane mit dem Ziel, die Verletzung der Rechte und der Würde des Menschen und die Verschlimmerung der sittlichen Situation in der Gesellschaft abzuwenden;
  • die Beteiligung an der öffentlichen Kontrolle der Anwendung der Gesetze, insbesondere der Gesetze, die die Beziehungen zwischen dem Staat und der Kirche regeln, sowie an der Kon- trolle der Umsetzung gerechter gerichtlicher Entscheidungen. …

Das vorliegende Dokument wird von der Bischofssynode der Russischen Orthodoxen Kirche als Weiterentwicklung der Grundlagen ihrer Sozialdoktrin bestätigt. Kanonische Strukturen, Geistliche und Laien unserer Kirche müssen sich von diesem Dokument bei bedeutsamen öffentlichen Auftritten und Handlungen leiten lassen; es wird an den geistlichen Schulen des Moskauer Patriarchats unterrichtet. Das Dokument wird der brüderlichen Aufmerksamkeit der Orthodoxen Lokalkirchen in der Hoffnung angeboten, dass es dem Wachsen einer gemeinsamen Gesinnung dienen und bei der Koordinierung der praktischen Aktivitäten helfen möge. Auch andere christliche Kirchen und Gemeinschaften, staatliche Organe und öffentliche Kreise verschiedener Länder und internationale Organisationen sind eingeladen, sich am Studium und der Erörterung des Dokumentes zu beteiligen.” Übersetzung aus dem Russischen: Nadja Simon

 

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